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Die neue Gebührenordnung für Tierärzte 2022

Wer mit seiner Fellnase in eine Tierarztpraxis fährt, tut das in der Regel mit gemischten Gefühlen. Einerseits häufig aus Sorge um Hund oder Katze. Andererseits aus Sorge um die fällige Rechnung. Immerhin kann eine Behandlung teuer werden, zumal Tierhalter:innen die Kosten meist selbst tragen. Die teils saftigen Rechnungen sind jedoch keine Willkür, sondern setzten sich aus festen Positionen zusammen.

Diese sind fix in der sogenannten Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) transparent geregelt. Nach über 20 Jahren wurde die Gebührenordnung nun neu strukturiert. Leider wird es für Halter:innen im Schnitt teurer. Wir erklären die Struktur hinter der Gebührenordnung für Tierärzte und beleuchten beispielhaft die Kostenveränderungen, mit denen Sie rechnen müssen.

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Die GOT – Was ist das eigentlich?

Preise entstehen im medizinischen Bereich nicht einfach durch Lust und Laune. Ebenso wie in der Humanmedizin sind die Kosten für bestimmte Behandlungen im Vorfeld festgelegt. Und zwar in der Gebührenordnung der Tierärzte. Die GOT regelt im Detail, welche Leistungen Tierärztinnen und Tierärzte wie und unter welchen Umständen zu welchem Preis abrechnen können.

Grundsätzlich ist für jede Behandlung und jedes Therapieverfahren eine Standard-Vergütung festgesetzt. Diese nennt sich 1-facher Satz. Neben dem einfachen Satz können die Veterinärmediziner:innen im Tagesgeschäft auch den 2-fachen oder 3-fachen Satz abrechnen. Jede Praxis darf je nach Aufwand und eigenen Betriebskosten zwischen diesen Sätzen wählen. Wird der 3-fache Satz abgerechnet, bedeutet dies, dass eine Behandlung dreimal so viel kostet wie beim 1-fachen Satz.

Die Aufgabe der Gebührenordnung der Tierärzte ist es, für Transparenz zu sorgen. Damit soll sie Tierhalter:innen vor überhöhten und intransparenten Rechnungen schützen. Darüber hinaus sorgt der feste Preisrahmen für eine Regulation des Wettbewerbs zwischen den Tierarztpraxen. So wird unter anderem einem aggressiven Preiswettbewerb ein Riegel vorgeschoben, der letztlich auf Kosten der Behandlungsqualität geht.

Achtung: In Ausnahmefällen gilt der 4-fache GOT-Satz!

Außerhalb der eigentlichen Praxisöffnungszeiten wird der tierärztliche Notdienst aktiv. Zwischen 18 Uhr und 8 Uhr sowie freitags ab 18 Uhr bis montags um 8 Uhr gilt der Notdiensttarif. Dieser greift auch an gesetzlichen Feiertagen von 0 Uhr bis 24 Uhr. Zu diesen Zeiten rechnen Praxen minimal nach dem 2-fachen und maximal nach dem 4-fachen Satz ab. Hinzu kommt eine Notdienstgebühr in Höhe von 50 Euro.

Die GOT 2022 – Hintergründe und Änderungen

Die bis November 2022 gültige Fassung der Gebührenordnung für Tierärzte stammte aus dem Jahr 1999 und war damit über 20 Jahre alt. In diesen 20 Jahren hat sich vieles verändert. Auf der einen Seite betrifft dies die technische Entwicklung sowie die Entwicklung neuer Therapiemethoden.

Schließlich hat es auch in der Veterinärmedizin etliche Neuerungen gegeben, was in vielen Fällen zu Abrechnungsproblemen geführt hat. Auf der anderen Seite ist es jedoch auch die wirtschaftliche Entwicklung, die eine Novellierung dringend notwendig gemacht hat. Hintergrund ist einerseits die Inflation und andererseits die Wirtschaftlichkeit bestimmter Behandlungen.

Aus der Perspektive der Tierärzt:innen sowie auf Basis mehrerer Studien war die Novellierung längst überfällig. Viele Behandlungen waren durch gestiegene Kosten und aufgrund von Inflation und steigenden Energiepreisen längst nicht mehr kostendeckend. Mit dem Inkrafttreten der neuen GOT am 22. November 2022 haben sich die Gebührensätze zahlreicher Maßnahmen also angepasst.

Die meisten Maßnahmen sind unter dem Strich teurer geworden. Einige Behandlungen sind mit der Novelle jedoch auch günstiger geworden. Diese Entwicklung geht ebenfalls auf eine im Jahr 2020 in Auftrag gegebene Studie zurück. Hier gab ein Großteil der befragten Veterinärmediziner:innen an, dass bestimmte Leistungen zu teuer seien.

Mehr Transparenz beim Wegegeld

Mit der Novellierung der Gebührenordnung für Tierärzte 2022 tritt auch eine weitere Änderung in Kraft. Tierärzt:innen haben demnach die Verpflichtung, Wegegeld zu berechnen. Ausnahmen, die davon abweichen, müssen mit Ihnen als Auftraggeber:in vorab schriftlich vereinbart werden.

Wie haben sich die Kosten konkret verändert?

Was die Novelle konkret bedeutet, werden viele Halter:innen von Hunden und Katzen demnächst im eigenen Geldbeutel spüren. Grund genug, dass wir uns exemplarisch einige Änderungen vornehmen, um die Unterschiede zwischen der novellierten und der ursprünglichen GOT zu verdeutlichen. Die nachfolgende Grafik zeigt beispielhaft, wie sich die Kosten ausgesuchter Therapien im 1-fachen-, 2-fachen und 3-fachen Satz verändert haben.

Wie die Grafik anschaulich darstellt, haben sich die meisten Leistungen in der novellierten Fassung (rot) gegenüber den Gebühren der alten GOT (blau) um bis zu 50 Prozent erhöht. Bei der allgemeinen Untersuchung einer Katze haben sich die Kosten sogar mehr als verdoppelt. Von 8,83 Euro sind die Kosten auf 23,62 Euro gestiegen. Wohlgemerkt im 1-fachen Satz. Wird der 2-fache bzw. 3-fache Satz abgerechnet verdoppeln bzw. verdreifachen sich die Kosten.

Günstiger geworden ist dagegen das Röntgen. Hier sind die Kosten von 32,10 Euro für die ersten Aufnahmen auf 26,50 Euro gesunken. Erfreuliche Nachrichten gibt es auch bei kostenintensiveren Maßnahmen wie der Darmspiegelung. Hier ist die Basisgebühr von 192 Euro auf 154 Euro gesunken. Aber Achtung: Zu den nach der GOT geregelten Behandlungsmaßnahmen kommen auf der Rechnung noch weitere Positionen wie Medikamente und Material hinzu.

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Steigende Tierarztkosten sind für Tierhalter:innen eine enorme Belastung. Was bei einer Impfung oder einer Blutuntersuchung vielleicht noch nicht ins Gewicht fällt, kann bei größerem Therapieaufwand enorm teuer werden. Immerhin liegt die Kostensteigerung zwischen alter und neuer GOT abhängig von der jeweiligen Maßnahme leicht zwischen 30 und 50 Prozent.

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