Sie haben noch Fragen zu PETPROTECT?
Hier entdecken Sie hilfreiche Antworten.

PETPROTECT ÜBERZEUGT.
Weil Tierversicherung auch stets Vertrauenssache ist.
Eine gute Tierversicherung muss sich an ihren Leistungen messen lassen. Dazu gehört natürlich auch der Service! An dieser Stelle haben wir Ihnen hilfreiche Antworten auf häufige Fragen zu unseren Tierversicherungen zusammengestellt. Schauen Sie sich einfach in Ruhe um – und falls Sie hier keine Antworten finden, ist unser PETPROTECT Service-Team persönlich für Sie da. Gerade weil es um das Wohl Ihres vierbeinigen Lieblings geht, verstehen wir sehr gut, dass Sie es gerne ein wenig genauer wissen wollen.
GUTE FRAGE – KOMPAKTE ANTWORT
Die FAQ zu Ihrer PETPROTECT Tierkrankenversicherung
Schön, dass Sie sich für PETPROTECT interessieren! Hier finden Sie kompakte Antworten zu häufig gestellten Fragen. Sollte Sie hier nicht fündig werden, finden Sie alle Einzelheiten in den Versicherungsbedingungen oder fragen Sie uns per Mail oder per Telefon.
Mit der PETPROTECT Tierkrankenversicherung können Hunde und Katzen versichert werden.
Bei PETPROTECT werden alle Hunde und Katzen gleich versichert – egal ob klein oder groß, egal welche Rasse oder ob es ein Mischling ist. PETPROTECT ist für jeden Hund und jede Katze!
Der Abschluss der Versicherung ist ratsam, sobald man sein Tier in den Haushalt aufgenommen hat. Die PETPROTECT Tierkrankenversicherung kann nach der 8. Lebenswoche Ihres Tieres abgeschlossen werden.
Nein, Sie müssen kein tierärztliches Gutachten für Ihr Tier bei Abschluss der PETPROTECT Versicherung vorlegen. Bei uns brauchen Sie lediglich eine kurze Gesundheitsfrage zu beantworten.
In den ersten 24 Monaten ab Beginn der PETPROTECT Tierkrankenversicherung sind unsere Leistungen auf die je nach gewähltem Tarif vereinbarten Höchstbeträge begrenzt. Danach sind die bedingungsgemäßen Leistungen der Höhe nach nicht begrenzt. Allerdings erstatten wir je nach gewähltem Tarif bis zu 100 % der tiermedizinisch notwendigen Behandlungen. Des Weiteren passt sich die Höhe der Kostenerstattung dem zunehmenden Alter des Tieres an und reduziert sich daher ab dem 7. und 9. Lebensjahr Ihres Tieres.
Nein, bei PETPROTECT geht es darum, Ihrem Tier die bestmögliche Behandlung zuteilwerden zu lassen. Der monetäre Wert des Tieres ist dabei unerheblich, da dessen ideeller Wert bei Weitem überwiegt.
Aufgrund extremer Züchtungen treten bei einigen Hunderassen und deren Kreuzungen untereinander vermehrt gewisse Krankheitsbilder auf. Um unseren Schutz für die Mehrheit der Hunde- und Katzenbesitzer leistungsstark zu gestalten, müssen wir daher einige typische Rassekrankheiten und angeborene Erkrankungen ausschließen.
Grundsätzlich sind unsere Leistungen für Versicherungsfälle ausgeschlossen, die vor dem Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind. Darüber hinaus ersetzen wir keine Aufwendungen für veterinärmedizinische Behandlungen, die schon vor dem Vertragsabschluss begonnen oder zumindest angeraten worden sind. Zudem leisten wir keinen Ersatz für Aufwendungen für Operationen, die zur Herstellung des jeweiligen Rasse- bzw. Zuchtstandards dienen. Auch für Behandlungen oder Operationen, die zur Korrektur von entwicklungsbedingten, genetischen, oder angeborenen Anomalien dienen, ersetzen wir keine Aufwendungen.
Sofern die folgenden Gesundheitsschädigungen nicht auf Unfällen beruhen, ersetzen wir ebenfalls keine Aufwendungen für:
- Chiari Malformation (Anomalie der hinteren Schädelregion)
- Brachycephales Syndrom (sowie damit in Verbindung stehende Erkrankungen)
- Entropium (Roll-Lid)
- Ektropium (auswärts gedrehtes Lid)
- Ellbogendysplasie (Fehlbildung des Ellenbogengelenks)
- Hüftdysplasie (Fehlbildung der Gelenkpfanne)
- Hydrocephalus (Wasserkopf)
- Mikrophthalmos (verkleinertes Auge)
- Osteochondrosis dissecans (Abstoßung des Knochens inkl. des Knorpels)
- Progressive Retina-Atrophie (PRA)
- Radius Curvus (Wachstumsstörung des Unterarms)
- Zervikale Spondylose (Wobbler Syndrom)
- Kniegelenksverletzung (zum Beispiel Patellaluxation)
Zudem ersetzen wir keine Aufwendungen für angeborene Fehlentwicklungen. Darunter fallen beispielsweise die Einengung der Lungenschlagader (Pulmonalstenose), Missbildungen des Anus (Atresia ani), Hernien, Wolfskrallen oder Störungen der Leberdurchblutung (Lebershunt).
Ebenfalls von der Leistung ausgeschlossen sind folgende Aufwendungen:
- Freiwillige bzw. vorsorgliche Behandlungen und Untersuchungen, die in keinem direkten Zusammenhang mit einer Gesundheitsschädigung und Erkrankung stehen.
- Zahnersatz, Korrekturen von Kiefer- und Zahnanomalien sowie Aufwendungen für Zahnbehandlungen, die nicht ausschließlich der Schmerzstillung dienen.
- Schönheitsoperationen.
- Aufwendungen für Floh- und Zeckenvorsorge, Wurmkuren, Schutzimpfungen, Gesundheitschecks sowie Sterilisation und Kastration, sofern sich die Kosten nicht im Rahmen der Gesundheitspauschale bewegen.
- Reisekosten, Wegegeld bzw. Verweilgeld des Tierarztes.
- Transportkosten für das Tier.
- Auslagen für die Ausstellung von Gutachten und Gesundheitszeugnissen.
- Kosten für Diätfutter, Vitaminpräparate und Ergänzungsfuttermittel.
- Aufwendungen für Pflegemittel, Geschirr, Gehhilfen und Tragevorrichtungen.
- Behandlungskosten für Schäden, die mutwillig herbeigeführt worden sind.
- Aufwendungen für die Behandlung von Erkrankungen, die auf unterlassene Vorsorgemaßnahmen zurückgehen.
- Behandlungskosten für die Behandlung durch Nichttierärzte sowie die Behandlung durch Eltern, Kindern, eingetragene Lebenspartner sowie Ehegatten. Entstandene Sachkosten und Auslagen, die uns nachgewiesen werden können, ersetzen wir entsprechend dem Tarif.
Behandlungen, die infolge von Ereignissen wie Pandemien, Epidemien, Krieg, Terror, Aufruhr, Aufstand, Gewalt bei öffentlichen Ansammlungen und Kundgebungen, Erdbeben, Kernenergie oder Überschwemmungen erfolgt sind
Plötzliche Erkrankungen oder Unfälle machen nicht an den Landesgrenzen Halt. Das gilt nicht nur für uns, sondern auch für unsere Vierbeiner. Besonders dramatisch ist die Situation aber bei Vierbeinern, denn ein Tierarztbesuch im Ausland ist häufig noch deutlich teurer als zu Hause. Nicht selten reißt ein Tierarztbesuch ein deutliches Loch in die Urlaubskasse und lässt so manchen Ausflug ins Wasser fallen.
Dank PETPROTECT müssen Sie sich darum keine Sorgen machen, denn mit uns ist Ihr Vierbeiner auch im Ausland bestens geschützt. Der Auslandsschutz gilt bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt innerhalb Europas unbeschränkt. Für vorübergehende Auslandsaufenthalte außerhalb Europas besteht der Versicherungsschutz für maximal sechs Monate.
Mit unserem Exklusiv-Tarif bieten Sie Ihrem Vierbeiner den bestmöglichen Schutz und sparen sich hohe Kosten für tierärztliche Behandlungen und Operationen. Im Gegensatz zu unserem Komfort-Tarif und Premium-Tarif profitieren Sie bei unserem Exklusiv-Tarif von einer Kostenerstattung von bis zu 100 Prozent der anfallenden Behandlungskosten inkl. Operationskosten. Zudem beträgt die Gesundheitspauschale ganze 100 Euro anstelle der 80 Euro im Premium-Tarif bzw. der 60 Euro im Komfort-Tarif. Darüber hinaus stehen Ihnen bereits in den ersten 12 bzw. 24 Monaten nach dem Versicherungsbeginn höhere Erstattungen zu.
Während Menschen in Deutschland einer Krankenversicherungspflicht unterliegen, ist das bei Tieren nicht der Fall. Dementsprechend teuer kann ein Besuch beim Tierarzt werden. Schon eine Impfung schlägt mit etwa 70 Euro zu Buche. Noch teurer ist die Behandlung einer Ohrenentzündung mit rund 500 Euro. Richtig ins Geld gehen jedoch Operation, wie zum Beispiel bei einem Kreuzbandriss (ca. 1.800 Euro) oder bei einer Magendrehung (ca. 2.000 Euro). Mit unserer Hundeversicherung müssen Sie sich um diese Kosten keine Sorgen mehr machen. Mit unserem Exklusiv-Tarif kosten Sie all diese Behandlungen zwischen der achten Lebenswoche und dem sechsten Lebensjahr Ihres Vierbeiners 0 Euro.
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Die FAQ zu Ihrer PETPROTECT Notfall-Fürsorge
Schön, dass Sie sich für PETPROTECT interessieren! Hier finden Sie kompakte Antworten zu häufig gestellten Fragen zu unserer PETPROTECT Notfall-Fürsorge. Sollte Sie hier nicht fündig werden, finden Sie alle Einzelheiten in den Versicherungsbedingungen oder fragen Sie uns per Mail oder per Telefon.
FirstVet ist ein Online-Tierarzt, dessen Hauptservice veterinärmedizinische Hilfe und Beratung via Videoanruf ist. Sie buchen einfach eine Videosprechstunde mit einem erfahrenen, in Deutschland approbierten Tierarzt und erhalten eine Behandlungsempfehlung, um die gesundheitlichen Probleme Ihres Haustiers bequem von zu Hause aus zu lösen – an 365 Tagen im Jahr! Sie sparen sich nicht nur stressige Anfahrten für Ihr Tier und sich, sondern auch lange Wartezeiten in der Praxis.
Sie können diesen Service per App auf dem Smartphone und Tablet (Android sowie iOS) oder über eine Webapp auf dem PC nutzen. Wenn Sie die Desktopvariante auf dem PC nutzen, empfehlen wir Google Chrome als Browser.
Im ersten Schritt müssen Sie ein Kundenkonto bei FirstVet anlegen. Dies können Sie direkt in der App oder auf der folgenden Website tun: https://account.firstvet.com/de?insurance=petprotect.
Nachdem Sie Ihren PETPROTECT Tarif abgeschlossen haben, erhalten Sie per Mail weitere Infos zur FirstVet Videosprechstunde sowie eine kurze Anleitung, wie Sie den Service nutzen.
Nach erfolgreichem Anlegen des Accounts können Sie über die App und im Web ganz einfach einen Termin buchen, PETPROTECT als Versicherer auswählen und sich als Kunde mit Ihren Versichertendaten verifizieren. Anschließend erhalten Sie einen kostenlosen Termin zur vereinbarten Uhrzeit.
Sie benötigen ein Smartphone, Tablet oder einen PC mit Kamera bzw. Webcam, um eine Videoübertragung zu ermöglichen.
Die PETPROTECT Notfall-Fürsorge können Sie rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr nutzen – und das, so häufig Sie möchten! Für PETPROTECT Kunden ist das Angebot dabei immer kostenlos.
Sollten Sie einen bereits gebuchten Termin doch nicht wahrnehmen können, besteht die Möglichkeit, den Termin auf eine andere Zeit zu verschieben.
Nein, die Beantwortung medizinischer Fragen per E-Mail wird nicht angeboten.
Als fester Bestandteil all unserer PETPROTECT Tierkrankenversicherungen fallen für die PETPROTECT Notfall-Fürsorge keine zusätzlichen Kosten an, wenn Sie Videosprechstunden nutzen wollen.
Natürlich können Sie FirstVet auch ohne PETPROTECT Kunde zu sein nutzen, allerdings werden die Kosten für die Videosprechstunden dann nicht von uns übernommen.
Sie können unbegrenzt viele Videosprechstunden von unserem Partner FirstVet in Anspruch nehmen. Wenn Ihr Tier mit PETPROTECT krankenversichert ist, fallen für das Tier keine über die Versicherungskosten hinausgehenden Kosten für die Videosprechstunden an.
Sollte die Videosprechstunde aufgrund technischer Probleme abbrechen, werden Sie von FirstVet erneut kontaktiert.
Ja, wenn während der Beratung festgestellt wird, dass eine weitere Behandlung benötigt wird. In diesem Fall hilft Ihnen der konsultierende Tierarzt, einen Tierarzt oder eine Tierklinik in Ihrer Nähe zu finden.
Das können wir nicht garantieren. Bei der PETPROTECT Notfall-Fürsorge handelt es sich um eine telemedizinische Beratungsleistung. Sollten Sie an einen Tierarzt oder eine Tierklinik mit weiterführender Behandlung überwiesen werden, gelten unsere Versicherungsbedingungen.
GUTE FRAGE – KOMPAKTE ANTWORT
Die FAQ zu iIrer PETPROTECT HundehaftpflichtSchutz
Schön, dass Sie sich für PETPROTECT interessieren! Hier finden Sie kompakte Antworten zu häufig gestellten Fragen. Sollte Sie hier nicht fündig werden, finden Sie alle Einzelheiten in den Versicherungsbedingungen oder fragen Sie uns per Mail oder per Telefon.
Die Hundehaftpflichtversicherung ist grob gesagt das Pendant zur menschlichen Haftpflichtversicherung. Sie versichert Ihren Hund für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Es gibt zwei verschiedene Tarife für die Hundehaftpflichtversicherung: mit Selbstbeteiligung (der Hundehalter trägt einen kleinen Teil der Kosten selbst) und ohne Selbstbeteiligung (die Versicherung übernimmt die Kosten vollständig).
Personenschaden
Dieser liegt vor, wenn eine Person durch Ihren Hund auf jegliche Art und Weise zu Schaden kommt. Wenn bspw. Ihr Hund einen Verkehrsunfall mit Verletzen verursacht oder eine Person anspringt und diese dabei verletzt wird. Hierbei müssen Sie meist die Heilkosten als auch einen gewissen Betrag an Schmerzensgeld zahlen.
Sachschaden
Sie waren bei einem Freund zu Besuch und Ihr Hund hat die Möbel zerkratzt? Dies fällt unter die Kategorie der Sachschäden. In diese Kategorie fallen zudem auch Mietsachschäden. Dazu gehören z. B. auch bewegliche Objekte die zum Eigentum des Vermieters gehören.
Vermögensschaden
Beißt ihr Hund bspw. einen Tierarzt woraufhin dieser seiner Tätigkeit nicht mehr nachgehen kann, übernimmt Ihre Versicherung den dabei entstandenen finanziellen Schaden. Diese erstattet sowohl die Behandlungskosten als auch die finanzielle Entschädigung für den Verdienstausfall des Arztes.
Der PETPROTECT HundehaftpflichtSchutz übernimmt eine Höchstentschädigung von maximal 20 Millionen Euro pro Versicherungsfall und lässt sich sowohl ohne Selbstbeteiligung als auch mit der Selbstbeteiligung von 300 Euro für Ihren Hund abschließen.
Halter von Jagdgebrauchshunden sind mit der gesetzlichen Haftpflichtversicherung nicht versichert. Um für Jagdhunde den Versicherungsschutz zu gewährleisten, müssen diese durch eine Jagdhaftpflichtversicherung abgesichert werden.
Außerdem sind folgende Hunderassen sowie die Kreuzungen dieser Hunde untereinander oder mit anderen Hunden ausgeschlossen:
- Alano
- American Bulldog
- American Pitbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Bandog
- Bullmastiff
- Bullterrier
- Cane Corso
- Dogo Argentino
- Dogue de Bordeaux
- Fila Brasileiro
- Kangal (Karabash)
- Kaukasischer Owtscharka
- Mastiff
- Mastín Español
- Mastino Napoletano
- Perro de Presa Canario (Dogo Canario)
- Perro de Presa Mallorquin
- Pitbull bzw. Pitbull Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Tosa Inu
Diese Leistung gewährleistet eine finanzielle Absicherung bei entstandenen Schäden, die Sie durch einen anderen Hund erlitten haben. Diese ist Bestandteil des PETPROTECT HundehaftpflichtSchutz.
Wenn Sie oder Ihr Hund durch einen anderen Hund Schaden erleiden und der Hundehalter keinen Schadensersatz leisten kann, übernimmt die Hundehaftpflichtversicherung von PETPROTECT die Schadenskosten. Die Forderungsausfalldeckung gilt bei Personen-, Sach- und daraus resultierenden Vermögensschäden.
Die Hundehaftpflichtversicherung erbringt in den nachfolgenden Fällen keine Leistungen:
- Ihr Hund verursacht einen Schaden, der in der Versicherung explizit ausgeschlossen ist.
- Ihr Hund ist ein Jagdhund oder ein sogenanntes gewerblich genutztes Tier. Hierbei würde der Hund eine spezielle Versicherung für gewerblich genutzte Tiere bzw. eine Jagd-Haftpflichtversicherungen benötigen.
- Wenn ein fremder Vierbeiner unter Ihrer Aufsicht einen Schaden verursacht, erbringt die Versicherung keine Leistungen (die Versicherung gilt nur für den von Ihnen angemeldeten Hund).
- Bußgelder die Sie aufgrund einer Ordnungswidrigkeit oder einer Straftat begleichen müssen, da mancherorts z.B. ein Leinen- oder Malkorbzwang besteht oder die Pflicht, Hundekot zu beseitigen. Diese Verstöße werden gemeindeabhängig mit Bußgeldern geahndet.
- Bei Straftaten, wie die vorsätzliche hetzte Ihres Hundes auf einen anderen Menschen.
Der PETPROTECT HundehaftpflichtSchutz bietet weltweit umfassende Leistungen, sodass Sie sich und Ihren Hund auch im Urlaub oder auf Reisen schützen können.
Der Versicherungsschutz gilt auf der ganzen Welt für einen Zeitraum von höchstens 5 Jahren und in Europa ist der Versicherungsschutz bei vorübergehendem Aufenthalt sogar zeitlich unbegrenzt.
Die Hundehaftpflicht schützt Sie vor Schäden, die Ihr Hund Dritten zufügt. Hier ist es egal, ob er jemanden beißt oder eine Sache beschädigt – Sie haften für Ihren Hund und können sich mit einem leistungsstarken Tarif vor den Ansprüchen Dritter absichern.
Neben der Hundehaftpflicht sollten Sie auch über eine Hundekrankenversicherung für Ihren Vierbeiner nachdenken.
Genau wie wir Menschen kann auch die geliebte Fellnase krank werden, was nicht selten mit hohen Tierarztkosten einhergeht. Für die Kostenübernahme spielt es bei einigen Versicherungen eine Rolle, ob ein chirurgischer Eingriff erfolgte, da Tarife bestehen, die zwischen Krankenversicherung und OP-Versicherung unterscheiden.
Beim PETPROTECT TierkrankenSchutz benötigen Sie keine zusätzliche OP-Versicherung. Der PETPROTECT TierkrankenSchutz ist eine Vollversicherung für Hunde und deckt die Kosten sowohl für ambulante als auch stationäre Behandlungen ab.
Während viele Hundekrankenversicherungen Leistungen bis zum zweifachen GOT-Satz erstatten, gehen Sie bei unserer Hundekrankenversicherung auf Nummer sicher – wir leisten bei allen Tarifen bis zum vierfachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte. Sie profitieren von freier Tierarztwahl, alternativen Heilmethoden und umfassendem Schutz.