Muss ich meine Katze versichern?

Tierisch sinnvoll oder tierischer Unsinn?

Katzen sind für Tierhalter mehr als Haustiere, die regelmäßig gefüttert werden und auf ihren Samtpfoten durch die Wohnung tapsen. Katzen sind Familienmitglieder, die überall mit dabei sind und einen großen Anteil am Leben des Halters haben. Wie groß dieser Anteil wirklich ist, wird häufig erst dann ersichtlich, wenn etwas passiert.

Kein Wunder, dass sich Tierversicherungen einer stetig steigenden Beliebtheit erfreuen. Wer möchte schon, dass seine Fellnase im Fall der Fälle nicht bestmöglich abgesichert ist? Dennoch macht nicht jedes Angebot Sinn. Also, sind Versicherungen für Katzen tierisch sinnvoll oder tierischer Unsinn?

Tierisch sinnvoll oder tierischer Unsinn?

Der Klassiker – die Halterhaftpflichtversicherung

Vorsorge ist immer besser, als nachher die Scherben aufzusammeln und im schlimmsten Fall auf hohen Kosten sitzen zu bleiben. Aus diesem Grund boomt der Versicherungsmarkt für Hunde und Katzen. Mit Abstand am beliebtesten ist die Halterhaftpflichtversicherung für Hunde.

Wie auch Ihre persönliche Privathaftpflichtversicherung deckt die Versicherung Schäden ab, die ein Hund bei einem Dritten verursacht. Angefangen von der heruntergerissenen Vase über den zum Sturz gebrachten Radfahrer bis hin zum provozierten Verkehrsunfall mit Personenschaden sind nahezu alle Szenarien mit einer siebenstelligen Versicherungssumme abgedeckt.

Eine Halterhaftpflichtversicherung schützt Sie damit vor den berechtigten oder unberechtigten Ansprüchen Dritter, wenn Ihr Haustier einen Schaden verursacht. Insbesondere wenn es zu Personenschäden kommt, kann der Schaden schnell im sechs- bis siebenstelligen Bereich liegen und Sie ansonsten in den finanziellen Ruin treiben.

Brauche ich für meine Katze eine Haftpflichtversicherung?

Was für Hunde sinnvoll ist, sollte auch bei Katzen nicht anders sein, oder? Schließlich können auch Katzen bei Ihren Nachbarn einen Schaden anrichten, indem sie einen sündhaft teuren Koikarpfen fressen. Auch als Auslöser für einen Verkehrsunfall mit Personenschaden kommen über die Straße huschende Samtpfoten infrage.

Grundsätzlich sind Sie in der Haftung, wenn Ihre Katze einen Schaden anrichtet. Als Verursacher gelten Sie laut Gesetz nämlich auch dann, wenn der Schaden nicht direkt durch Ihr unmittelbares Zutun – also durch Ihre Katze – verursacht wurde. Als Halter müssen Sie damit auch für alle Schäden Ihres Haustieres aufkommen, da das Gesetz (§ 833 BGB) Ihr Haustier quasi als die „Verlängerung Ihrer Person“ betrachtet.

Diese Haftung umfasst beschädigte Gegenstände, aber auch den Verdienstausfall oder Folgekosten für die ärztliche Behandlung nach einem Unfall. Grundsätzlich sollten Sie sich also in diesem Bereich absichern, wenn Sie sich keinem existenziellen Risiko aussetzen möchten.


Haftung oder keine Haftung – Das ist hier die Frage

Hätten Sie gedacht, dass es in versicherungstechnischer Hinsicht einen Unterschied macht, ob Sie Ihre Katzen privat halten oder aus gewerblichen Gründen? Im Hinblick auf die Haftpflichtversicherung ist das tatsächlich so. Für Ihre Hauskatze haften Sie immer, auch wenn Sie den Schaden nicht unmittelbar zu verantworten haben.

Das liegt daran, dass die Haltung eines privaten Haustiers als „Luxus“ definiert wird. Verursacht dagegen ein Nutztier oder eine für gewerbliche Zwecke genutzte Katze einen Schaden, haften Sie nur dann, wenn Sie nachweislich Ihre Sorgfaltspflichten verletzt haben.


Haftpflicht aber keine Katzenhaftpflicht

Eine Versicherung für alle Fälle ist damit eigentlich Pflicht. Allerdings benötigen Sie keine spezielle Katzenhaftpflichtversicherung. Warum nicht? Anders als Hunde sind Katzen über die meisten Privathaftpflichtversicherungen bereits abgedeckt. Verantwortlich dafür ist die Annahme, dass Katzen im Gegensatz zu Hunden weniger häufig in Sachverhalte verwickelt sind und die Schadenssummen geringer ausfallen.

Im Rahmen der sogenannten „Gefährdungshaftung“ sind Schäden durch Katzen in guten Tarifen abgedeckt. Allerdings kommt es hier auf die Details an, zumal die meisten Versicherer im Zuge der Inklusiv-Haftung von geringen Schadenssummen ausgehen. Umso wichtiger ist ein genauer Blick auf den Privathaftpflicht-Tarif.

Diese Punkte sollte die Haftpflichtversicherung in jedem Fall abdecken

  • Personenschäden: Katzen mögen klein und flauschig sein. Trotzdem kann selbst der putzigste Stubentiger nennenswerte Personenschäden verursachen. Das Spektrum beginnt beim Biss, der sich schwer entzündet und eine mehrwöchige Arbeitsunfähigkeit auslöst und endet bei einem Verkehrsunfall mit mehreren Schwerverletzten, da jemand versucht hat, Ihrer Katze auszuweichen. Behandlungskosten, Schmerzensgeld und eventuelle Rentenansprüche können sich schnell zu immensen Beträgen auftürmen. Umso wichtiger, dass Ihre Privathaftpflichtversicherung auch Personenschäden abdeckt, die Ihre Katze verursacht.
  • Mietsachschäden: Was ist überhaupt ein Mietsachschaden? Diese Schäden betreffen alle fest in einer Mietwohnung „eingebauten“ Gegenstände. Darunter neben Badewanne, Waschbecken und Einbauküche auch Bodenflächen aus Parkett. Für alle Schäden, die hier über die die gewöhnlichen Abnutzungsspuren hinausgehen, müssen Mieter aufkommen. Das betrifft auch Schäden, die Ihre Katze verursacht. Immerhin gehört es sicherlich nicht zur gewohnten Abnutzung, wenn Ihr Stubentiger mit Vorliebe seine Krallen auf dem sündhaft teuren Eichenparkett wetzt. Auch die Hochglanzverblendungen der Küche sollten nicht als Kratzbaum missbraucht werden. Eine gute Haftpflichtpolice sollte auch diesen Punkt abdecken.
  • Schäden an beweglichen Gütern und Gebäuden: In diese Schadenskategorie fallen alle Sachschäden, die nicht in die Kategorie der Mietsachschäden fallen. Das Spektrum reicht vom verspeisten Koikarpfen des Nachbarn über das verwüstete Orchideenbeet bis hin zum zerkratzten Lack im nagelneuen Porsche. Gerade wenn bei Ihnen eine Freigängerkatze wohnt, ist dieser Punkt in der Police besonders wichtig.
  • Rechtsschutz: Haftpflichtschäden sind prädestiniert für juristische Streitigkeiten, denn häufig ist die Schuldfrage unklar. Beschuldigt ein Geschädigter Ihre Freigängerkatze etwa ohne konkreten Beweis, läuft es beinahe zwangsweise auf einen Rechtsstreit hinaus. Eine gute Haftpflichtversicherung sollte Anwalts- und Gerichtskosten ebenso übernehmen wie die Kosten für den Einsatz eines Sachverständigen.

Achtung: Eine Haftpflichtversicherung haftet nicht für alle Schäden

Die Privathaftpflichtversicherung haftet ausschließlich für Schäden, die Ihr Stubentiger einem Dritten zufügt. Zerfetzt die Samtpfote ihre Seidenbettwäsche oder wirft sie das 2.000 Euro teure Notebook vom Sideboard, bleiben Sie also auf Ihrem Schaden sitzen. Handelt es sich dagegen um das Notebook eines Freundes, der zu Besuch ist, reguliert die Haftpflichtversicherung den Schaden.

Knackpunkt Versicherungssumme – So hoch sollte sie sein

Es ist beruhigend zu wissen, dass die eigene Versicherung Personenschäden und Sachschäden ebenso abdeckt wie die Kosten für eventuelle Rechtsstreitigkeiten. Das alles nützt aber wenig, wenn die Versicherungssumme nicht die komplette Schadenssumme abdeckt.

Schauen Sie daher beim Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung nicht nur darauf, dass Schäden durch Haustiere überhaupt versichert sind, sondern legen Sie großen Wert auf die Versicherungssumme. Im Millionenbereich sollte die Klausel im Idealfall liegen. Warum?

Ganz einfach: So unwahrscheinlich es ist, kann auch eine Katze immense Schäden anrichten. Stellen Sie sich einmal vor, ihre Katze rennt unvermittelt über die Straße. Eine Autofahrerin möchte ausweichen und gerät auf die Gegenfahrbahn. Der dort fahrende Lastwagen weicht ebenfalls aus, verliert dabei die Kontrolle über sein Fahrzeug und kracht in ein Wohngebäude.

Das Ergebnis sind mehrere schwerverletzte Personen, zwei Fahrzeuge mit Totalschaden und ein einsturzgefährdetes Haus. Dieses Szenario ist zwar unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich. Aber in genau einem solchen Fall würde die Haftpflichtversicherung einspringen.

Tipp:

Achten Sie auch auf Ausschlussklauseln wie fahrlässiges Verhalten. Auch das Limit bei Mietsachschäden ist von Bedeutung. Ein solches Limit kann etwa dann greifen, wenn Sie Ihrer Katze den Zugang zu einem Bereich mit besonders gefährdeten Objekten nicht verwehren.

Fazit – Versicherung muss sein – auch für Katzen

Grundsätzlich ist eine Versicherung für jeden Haustierhalter Pflicht. Bei einer Katze muss es jedoch keine gesonderte Katzenhaftpflichtversicherung sein. In der Regel reicht eine gute Privathaftpflichtversicherung aus. Achten Sie aber in jedem Fall auf die genannten Vertragsklauseln.

Für Hundehalter dagegen ist eine separate Hundehalterhaftpflichtversicherung unbedingt notwendig, denn in der Privathaftpflichtversicherung sind durch Hunde verursachte Schäden nicht inbegriffen. Die Hundehalterhaftpflichtversicherung von PETPROTECT ist ein weltweit starker Schutzschirm mit einer Versicherungssumme von 20 Millionen Euro.