Tierarztbesuche werden teurer
Tierarztbesuche sind meist mit hohen Kosten verbunden. Dabei ist allerdings zu beachten, dass die Preise nicht einfach willkürlich gewählt werden, sondern in der sogenannten Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) transparent geregelt sind. Nach über 20 Jahren wurde die Gebührenordnung nun neu strukturiert. Leider wird es für Halter im Schnitt noch teurer. Wir erklären die Struktur hinter der Gebührenordnung für Tierärzte und beleuchten beispielhaft die Kostenveränderungen, mit denen Sie rechnen müssen.
Was genau ist die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)?
Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) ist eine Verordnung, die die Gebühren für tierärztliche Leistungen in Deutschland regelt. Die GOT legt also die genaue Höhe der Gebühren für tierärztliche Leistungen fest, die von Tierärzten in Rechnung gestellt werden dürfen. Die Gebühren sind nach verschiedenen Leistungen gestaffelt, wie z.B. Untersuchungen, Behandlungen, Operationen und Impfungen. Die genauen Gebührensätze können je nach Bundesland und Tierarztpraxis variieren.
Kostenbeispiele
Seit dem 22.11.2022 gilt die neue Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Was das für die Kosten verschiedener Behandlungen bedeutet werden viele Tierbesitzer bald bemerken. Wir haben für Sie eine Übersicht erstellt, wie sich die GOT Satz Änderung konkret zeigt.
Wie die Grafik anschaulich darstellt, haben sich die meisten Leistungen in der novellierten Fassung (rot) gegenüber den Gebühren der alten GOT (blau) um bis zu 50 Prozent erhöht. Bei der allgemeinen Untersuchung einer Katze haben sich die Kosten sogar mehr als verdoppelt. Von 8,83 Euro sind die Kosten auf 23,62 Euro gestiegen. Wohlgemerkt im 1-fachen Satz. Wird der 2-fache bzw. 3-fache Satz abgerechnet verdoppeln bzw. verdreifachen sich die Kosten.
Achtung
Zu den nach der GOT geregelten Behandlungsmaßnahmen kommen auf der Rechnung noch weitere Positionen wie Medikamente und Material hinzu.
Kostenerhöhung anderer Versicherungen
Die Kosten für Tierarztbesuche sind durch die GOT Anpassung deutlich gestiegen. Durch die Änderung werden deswegen die meisten Tierversicherungen ihre Beiträge erhöhen müssen. Einige Versicherungen haben Ihre Preise allerdings bereits angepasst und bleiben erst einmal preisstabil. So zum Beispiel auch bei der PETPROTECT Versicherung, die ihre Preise aufgrund der Änderung der GOT in 2023 nicht erhöhen wird. .
Wie Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht profitieren können
Wenn Ihre Tierversicherung aufgrund der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) die Preise erhöht und dies ohne Veränderung der Leistungen, haben Sie als Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht. Das bedeutet, dass Sie das Recht haben, Ihren Versicherungsvertrag außerordentlich zu kündigen, ohne dass die übliche Kündigungsfrist eingehalten werden muss. In diesem Fall können Sie zu einer Alternative wechseln. Ihr Liebling bleibt dabei weiterhin top geschützt und Sie schonen außerdem noch Ihren Geldbeutel.
Sie können das Sonderkündigungsrecht auch dann nutzen, wenn die Preiserhöhung aufgrund der GOT noch nicht stattgefunden hat, aber Sie bereits davon erfahren haben. Sobald Sie von Ihrer Versicherung über die geplante Preiserhöhung informiert wurden, haben Sie das Recht, außerordentlich zu kündigen.
Die Kündigung sollte innerhalb einer angemessenen Frist eingereicht werden, um sicherzustellen, dass sie rechtzeitig bearbeitet wird. Es gibt keine allgemeingültige Frist, innerhalb derer Sie nach Bekanntwerden der Preiserhöhung kündigen müssen, in der Regel sollten Sie die Kündigung allerdings innerhalb von vier Wochen einreichen. Die genauen Bedingungen und Fristen können variieren, weshalb sie diese in Ihrem Versicherungsvertrag überprüfen sollten, um sicherzustellen, dass Sie alle Anforderungen erfüllen.
Um den Schutz Ihres Vierbeiners nicht zu gefährden, schließen Sie eine Versicherung ab, der Sie vertrauen. So können Sie auch in der Zukunft sorgenfreie Abenteuer mit Ihrem Liebling erleben. Achten Sie vor der Kündigung Ihrer Versicherung aber immer darauf, dass ihr Tier für eine neue Versicherung noch die Annahmekriterien erfüllt.
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Auch wenn Ihnen eine Tierkrankenversicherung durch die GOT Anpassung nicht mehr möglich ist, können Sie sich trotzdem noch clever vor besonders hohen Tierarztkosten schützen. Eine OP-Versicherung umfasst bis zu 100% der Kosten, für notwendige Operationen Ihres Lieblings. So sind Sie gegen die größten Kosten geschützt und können Ihrem Vierbeiner trotz kleinerer Beiträge, die optimale Behandlung ermöglichen. Die PETPROTECT OP-Versicherung übernimmt sogar die Kosten für die Nachsorge bis zu 90 Tage nach der Operation.
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