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schon ab
6,00€
im Monat
Denn nur wer vorsorgt, ist im Fall einer Beschädigung abgesichert
350€
Im Hotel die Vase mitgenommen?
1.500€
Bei Freunden unter dem Tisch am Kabel hängen geblieben?
2.300€
Beim Einkaufen wurde er ungeduldig?
4.900
Beim Tollen auf der Wiese den Radfahrer umgerannt?
Schön, dass Sie sich für PETPROTECT interessieren! Hier finden Sie kompakte Antworten zu häufig gestellten Fragen. Sollte Sie hier nicht fündig werden, fragen Sie uns per Mail oder per Telefon.
Die Hundehalter-Haftpflicht schützt Sie vor den Ansprüchen Dritter, wenn Ihr Hund einen Schaden verursacht. Dazu zählen Sach- und Personenschäden sowie Schäden, die Ihr Hund anderen Tieren (z.B. einem anderen Hund) zufügt. In den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen und Thüringen ist die Hundehalter-Haftpflicht für Hundebesitzer Pflicht.
Manche Hunde werden aufgrund ihrer Rasse als gefährlicher eingestuft als andere. Diese sogenannten Listenhunde werden von jedem Bundesland individuell festgelegt. Für Listenhunde sowie auch für Kreuzungen und Mischlinge dieser Rassen untereinander ist kein Abschluss einer Hundehalter-Haftpflicht möglich.
Bei einer Hundehalter-Haftpflicht von PETPROTECT gibt es keine Wartezeiten. Ihr Hund ist damit ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn versichert, sofern der Versicherungsbeitrag fristgemäß bezahlt wurde bzw. abgebucht werden konnte.
Bei einer Selbstbeteiligung beteiligt sich der Versicherungsnehmer im Schadensfall bis zu einer vertraglich vereinbarten Summe an den entstandenen Kosten. Dadurch lässt sich der monatliche Versicherungsbeitrag senken. Bei bestimmten Schäden, wie beispielsweise Mietsachschäden (Schäden in von Mietern privat genutzten Räumen), kann eine Selbstbeteiligung je nach Vertrag obligatorisch sein.
Bei der PETPROTECT Hundehalter-Haftpflicht sind Familienmitglieder, Freunde, Bekannte oder auch Nachbarn mitversichert, die Ihren Hund hüten oder Gassi führen. Die einzige Ausnahme sind gewerbliche Tierhüter, die eine eigene Hundehalter-Haftpflichtversicherung abschließen müssen.
Der Versicherungsschutz durch die PETPROTECT Hundehalter-Haftpflicht besteht auch im Ausland. Allerdings ist der Schutz im nichteuropäischen Ausland in der Regel zeitlich begrenzt. Die genauen Bestimmungen und Fristen entnehmen Sie bitte Ihrem Vertrag.
Die maximale Deckungssumme der PETPROTECT Hundehalter-Haftpflicht je Schadensfall beträgt 12 Millionen Euro. Unter der Deckungssumme versteht man den maximalen Auszahlungsbetrag, den wir für Sie im Schadenfall übernehmen.
Rundum-Schutz für Alle.PETPROTECT bietet umfassende Sicherheit.
PETPROTECT macht die Tierkrankenversicherung modern und stark – aber nicht nur das. Mit der neuen Hundehalterhaftpflichtversicherung ist nicht nur Ihr Liebling umfassend bei medizinischen Behandlung abgesichert. Auch bei kleineren und größeren Missgeschicken steht PETPROTECT an ihrer Seite.
Unsere Hundehalterhaftpflichtversicherung versichert Sie gegen fast alle Schäden am Eigentum Dritter. Nicht jedoch für Schäden im eigenen Haushalt.
1 Mitversichert sind alle Personen, die auf Ihren Hund aufpassen – ausgeschlossen gewerbliche Hundesitter
2 Die tägliche Kündigungsmöglichkeit ist für die Dauer von 12 Monaten ausgeschlossen (Sperrzeit), wenn Sie innerhalb von 24 Monaten nach Vertragsbeginn eine Leistung in Anspruch nehmen.
Im Folgenden finden Sie alle relevanten Tarifinformationen sowie Vertragsunterlagen von PETPROTECT – diese können Sie sich gerne kostenlos und unverbindlich als PDF herunterladen.